Seminar IT-Recht 2026
- 10. bis 12. Juni in Puerto Pollensa/Mallorca
- Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
- 10 Zeitstunden
Termine und Vortragszeiten
- 10.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 11.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 12.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause

Die weiteren Themen und Referenten kommen alsbald! Nur das erste der Themen (Holger Loos) ist aktuell.

Holger Loos
KI in der Anwaltschaft – Chancen, Risiken, Praxistipps
Holger Loos:

Jan Klink
Die erfolgreiche Entwicklung, Implementierung und Führung von Marken im IT Unternehmen
IT Unternehmen stehen bei der Führung von Marken vor besonderen Herausforderungen. Das gilt sowohl für die Entwicklung von funktionierenden als auch von verfügbaren Markenzeichen für Software-Produkte, Online-Angebote und IT-Services, die weltweit zu branden sind. Der Vortrag beleuchtet die erfolgsentscheidenden Überlegungen im Vorfeld der eigentlichen Markeneinführung: die Bedeutung und Nutzung absoluter Schutzhindernissen, die korrekte Ausrichtung von Inhouse-Markenrecherchen, Fragen des korrespondierenden Domain-Erwerbs, der Wahl der richtigen Schutzstrategie und die Vermeidung früher „Webfehler“ bei der Markenkonfektionierung. Nach dem Roll-Out bestimmt die Art der Markenbenutzung in der alltäglichen Unternehmenspraxis über Wohl und Wehe des weiteren Markenschutzes – auch hier gibt es Erfolgs- und Misserfolgsmodelle.
Jan Klink:
RA Jan Klink, LL.M. (IP) University of London, ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht und besitzt die Zulassungen als Solicitor am High Court of Justice in England and Wales sowie am Unified Patent Court. Er vertritt in München und Stuttgart mittelständische Unternehmen und Weltkonzerne in allen Bereichen des nationalen, europäischen und internationalen Markenrechts.

Michael Weber
Darlegen und Beweisen im IT-Prozess – Strategien und Besonderheiten im IT-rechtlichen Streit
Die Herausforderungen der Darlegung und Beweisführung im IT-Prozess sind vielfältig und stellen Anwältinnen und Anwälte vor komplexe rechtliche, technische und taktische Fragen. Unser Fachvortrag für spezialisierte IT-Rechtsanwälte beleuchtet praxisnah und tiefgreifend die entscheidenden Aspekte dieses zentralen Themenfelds:
- Darlegungslast und Beweislastverteilung: Welche Besonderheiten ergeben sich im IT-Prozess? Wer trägt die Beweislast bei komplexen technischen Sachfragen, und wie können typische Einwände wie „kein Zugang“, „Systemfehler“ oder „keine Manipulation“ berücksichtigt werden?
- Beweismittel im IT-Recht: Von technischen Gutachten über Logfiles bis hin zu Datenbankauszügen – welche Beweismittel sind entscheidend, und wie setzt man sie richtig ein?
- Beweiswürdigung: Wie gehen Gerichte mit hochspezialisierten IT-Sachverhalten um, und wie kann der anwaltliche Vortrag gezielt darauf ausgerichtet werden?
- Taktische Überlegungen: Welche Strategien bieten sich bei der Beweisführung an? Wie verhält man sich bei dem Einsatz von Sachverständigen oder dem Verlust bzw. der Manipulation von Daten?
Erleben Sie einen spannenden, praxisorientierten Vortrag, der die Schnittstellen von IT und Prozessrecht beleuchtet. Nutzen Sie das Wissen, um Ihre Mandanten noch besser durch die Herausforderungen der digitalen Streitkultur zu führen.
Seit Anbeginn dieser Veranstaltungsreihe versuchen wir, Michael Weber zu einem Vortrag zu überzeugen… 2024 hatten wir es endlich geschafft. And he did it again… 😉 Eine erneute Zusage!
Michael ist ein absolutes Allroundtalent. Er ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht, sondern hat noch zwei weitere Fachanwaltstitel. Er ist der, den viele der Teilnehmer in den vergangenen Jahren gefragt haben, wenn sie prozessuale Probleme haben. Entsprechend sind wir sehr froh, ihn wieder mal „auf der anderen Seite“ zu haben! Tatsächlich kennen wir persönlich keinen, von dem wir mehr zu prozessualen Themen lernen könnten!
Unsere Leistungen
- 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen (PDF)
- Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
Wichtiger Hinweis
Sowohl die Anerkennung der Vortragsstunden als auch die Anerkennung der Zeitstunden für das Selbststudium obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.
Seminargebühren
690,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (834,90 Euro brutto) regulär
600,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (726,00 Euro brutto) für Mitglieder der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein) sowie Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.
