Seminar IT-Recht 2026

  • 10. bis 12. Juni in Puerto Pollensa/Mallorca
  • Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
  • 10 Zeitstunden

Termine und Vortragszeiten

  • 10.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
  • 11.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
  • 12.06.2026 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
Seminar IT Recht 2021

Die weiteren Themen und Referenten kommen alsbald! Nur das erste der Themen (Holger Loos) ist aktuell.

LOOS HOLGER 56659 FINAL STYLE S 4

Holger Loos

KI in der Anwaltschaft – Chancen, Risiken, Praxistipps

Künstliche Intelligenz (KI) ist dabei, die Arbeitswelt maßgeblich zu verändern – auch in der Rechtsbranche. In unserem spannenden Vortrag zeigen wir, wie KI in Anwaltskanzleien als Unterstützung eingesetzt werden kann, warum menschliche Kontrolle unersetzlich bleibt und welche rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung moderner KI-Technologien zu beachten sind. Erfahren Sie praxisnah, wie KI zur Automatisierung, Recherche und Dokumentenerstellung genutzt werden kann, und welche DSGVO-, ip-, it- und berufsrechtlichen Anforderungen dabei gelten. Freuen Sie sich auf nützliche Tipps und einen Blick in die Zukunft mit KI!

Holger Loos:

Die Faszination für Technologie begleitet Holger Loos schon seit seiner Kindheit, als er erste Programme in BASIC schrieb. Diese frühe Technik-Affinität prägt bis heute seinen beruflichen Weg als Rechtsanwalt, auf dem er sich seit 2005 konsequent auf die Schnittstelle von Recht und IT spezialisiert hat.   Als einer der ersten Fachanwälte für IT-Recht in Nordbayern gilt sein besonderes Augenmerk heute den rechtlichen Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz. Hier positioniert er sich als Vordenker, der für Unternehmen praxisnahe und zukunftssichere Lösungen entwickelt.   In seiner Funktion als Geschäftsführer der SiDIT GmbH und Partner der SiDIT Legal GbR berät er vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Seine Schwerpunkte liegen dabei im IT-Vertragsrecht, der rechtssicheren Implementierung von KI-Systemen und der Entwicklung von „Best Practice“-Lösungen im Datenschutz und IT-Recht allgemein. Sein fundiertes Wissen teilt er als gefragter Speaker und als Lehrbeauftragter der Hochschule Ansbach sowie im Rahmen von Dozententätigkeiten an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.
Jan Klink

Jan Klink

Die erfolgreiche Entwicklung, Implementierung und Führung von Marken im IT Unternehmen

IT Unternehmen stehen bei der Führung von Marken vor besonderen Herausforderungen. Das gilt sowohl für die Entwicklung von funktionierenden als auch von verfügbaren Markenzeichen für Software-Produkte, Online-Angebote und IT-Services, die weltweit zu branden sind. Der Vortrag beleuchtet die erfolgsentscheidenden Überlegungen im Vorfeld der eigentlichen Markeneinführung: die Bedeutung und Nutzung absoluter Schutzhindernissen, die korrekte Ausrichtung von Inhouse-Markenrecherchen, Fragen des korrespondierenden Domain-Erwerbs, der Wahl der richtigen Schutzstrategie und die Vermeidung früher „Webfehler“ bei der Markenkonfektionierung. Nach dem Roll-Out bestimmt die Art der Markenbenutzung in der alltäglichen Unternehmenspraxis über Wohl und Wehe des weiteren Markenschutzes – auch hier gibt es Erfolgs- und Misserfolgsmodelle.

Jan Klink:

 

RA Jan Klink, LL.M. (IP) University of London, ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht und besitzt die Zulassungen als Solicitor am High Court of Justice in England and Wales sowie am Unified Patent Court. Er vertritt in München und Stuttgart mittelständische Unternehmen und Weltkonzerne in allen Bereichen des nationalen, europäischen und internationalen Markenrechts.

Michael Weber

Michael Weber

Darlegen und Beweisen im IT-Prozess – Strategien und Besonderheiten im IT-rechtlichen Streit

 

Die Herausforderungen der Darlegung und Beweisführung im IT-Prozess sind vielfältig und stellen Anwältinnen und Anwälte vor komplexe rechtliche, technische und taktische Fragen. Unser Fachvortrag für spezialisierte IT-Rechtsanwälte beleuchtet praxisnah und tiefgreifend die entscheidenden Aspekte dieses zentralen Themenfelds:

  • Darlegungslast und Beweislastverteilung: Welche Besonderheiten ergeben sich im IT-Prozess? Wer trägt die Beweislast bei komplexen technischen Sachfragen, und wie können typische Einwände wie „kein Zugang“, „Systemfehler“ oder „keine Manipulation“ berücksichtigt werden?
  • Beweismittel im IT-Recht: Von technischen Gutachten über Logfiles bis hin zu Datenbankauszügen – welche Beweismittel sind entscheidend, und wie setzt man sie richtig ein?
  • Beweiswürdigung: Wie gehen Gerichte mit hochspezialisierten IT-Sachverhalten um, und wie kann der anwaltliche Vortrag gezielt darauf ausgerichtet werden?
  • Taktische Überlegungen: Welche Strategien bieten sich bei der Beweisführung an? Wie verhält man sich bei dem Einsatz von Sachverständigen oder dem Verlust bzw. der Manipulation von Daten?

Erleben Sie einen spannenden, praxisorientierten Vortrag, der die Schnittstellen von IT und Prozessrecht beleuchtet. Nutzen Sie das Wissen, um Ihre Mandanten noch besser durch die Herausforderungen der digitalen Streitkultur zu führen.

 

Seit Anbeginn dieser Veranstaltungsreihe versuchen wir, Michael Weber zu einem Vortrag zu überzeugen… 2024 hatten wir es endlich geschafft. And he did it again… 😉 Eine erneute Zusage!

Michael ist ein absolutes Allroundtalent. Er ist nicht nur Fachanwalt für IT-Recht, sondern hat noch zwei weitere Fachanwaltstitel. Er ist der, den viele der Teilnehmer in den vergangenen Jahren gefragt haben, wenn sie prozessuale Probleme haben. Entsprechend sind wir sehr froh, ihn wieder mal „auf der anderen Seite“ zu haben! Tatsächlich kennen wir persönlich keinen, von dem wir mehr zu prozessualen Themen lernen könnten!

Unsere Leistungen

 

  • 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
  • Tagungsgetränke
  • Arbeitsunterlagen (PDF)
  • Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO

Wichtiger Hinweis

 

Sowohl die Anerkennung der Vortragsstunden als auch die Anerkennung der Zeitstunden für das Selbststudium obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.

Seminargebühren

 

690,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (834,90 Euro brutto) regulär

 

600,00 Euro zzgl. der in Spanien anfallenden MwSt. in Höhe von 21 % (726,00 Euro brutto) für Mitglieder der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein) sowie Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.