Seminar Strafrecht 2024

  • 12. bis 14. Juni 2024 in Can Picafort/Mallorca
  • Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
  • 10 Zeitstunden

Termine und Vortragszeiten

  • 12.06.2024 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
  • 13.06.2024 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
  • 14.06.2024 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
Seminar IT-Recht 2021

Themen und Referenten (vorläufig, Änderungen vorbehalten)

 

Effektive Verteidigung bei Aussage gegen Aussage Konstellationen im Sexualstrafrecht (angesetzt für 2 Tage)

Dr. Jonas Hennig und Christian Albrecht

Die gesellschaftliche Diskussion um die Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger Lindemann haben die Verteidigung bei Aussage gegen Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht nicht leichter gemacht. Die effektive Verteidigung der Unschuldsvermutung setzt in diesen Fällen einen frühzeitigen und engagierten Einsatz sowie aussagepsychologische und strafprozessuale Expertise voraus. Das Seminar bietet für derartige Verfahren einen praxisorientierten Fahrplan mit konkreten Werkzeugen anhand der Verfahrensabschnitte:

 

I. Ermittlungsverfahren „Schweigen ist Gold“

 

1. Schutzschriften mit aussagepsychologischer Analyse

2. Überblick zu § 177 und 184 i StGB anhand aktueller Rechtsprechung

3. Die Wahrunterstellung als Chance?

 

II. Zwischenverfahren und Hauptverfahren „Vorletzte Chance“

 

1. Beweisanträge und Selbstleseverfahren

2. Plädoyer

 

III. Revision „Letzte Chance Darstellungsrüge“

 

Dr. Jonas Hennig

Dr. Jonas Hennig ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 2010 ohne Unterbrechungen Strafrechtsdozent (Universitäre Lehraufträge, Repetitorium) unter anderem in den Bereichen materielles Strafrecht, Revisionsrecht und StPO. Der Gründer von HT Defensio Strafverteidiger leitet ein fünfzehnköpfiges Strafverteidigerteam und ist Fachkoordinator Sexualstrafrecht bei HT Defensio.

 

Jonas verteidigt bundesweit in medizinstrafrechtlichen Verfahren und bei Aussage gegen Aussage Konstellationen im Sexualstrafrecht.

Christian Albrecht

Rechtsanwalt Christian Albrecht, Fachanwalt für Strafrecht, ist seit 2018 als Verteidiger in den Gebieten des Betäubungsmittel- und Sexualstrafrechts tätig und betreut bundesweit komplexe Verfahren.

 

Er ist neben Dr. Jonas Hennig Partner bei HT Defensio Strafverteidiger und koordiniert mit diesem den Fachbereich des Sexualstrafrechts und führt dazugehörige Inhouse-Schulungen durch.

 

Christian war Lehrbeauftragter an der Leuphana Lüneburg im Bereich des Strafrechts.

Verteidigen mit dem Unmittelbarkeitsprinzip

Harald Stehr

Tagtäglich werden die Strafverteidiger vor den Gerichten mit der Einführung von Zeugenaussagen konfrontiert. Bemerkenswert ist, dass diese Einführungen in die Hauptverhandlung häufiger als angenommen falsch und unzulässig geschieht und somit das Urteil in seiner Findungsphase über § 261 StPO und § 244 II StPO zu unzulässigen Ergebnissen kommt. Hier wird sehr viel Verteidigungspotential verschenkt.

 

Diese Fortbildung soll dazu sensibilisieren bei falschen Vorhalten oder unzulässigen Verlesungen sofort einschreiten zu können um die Verteidigungsposition damit zu erhöhen.

Harald Stehr

Rechtsanwalt Harald Stehr ist seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 2012 Strafverteidiger aus Leidenschaft. Er steht täglich mit anderen Kollegen, die sich – wie er – ausschließlich auf Strafrecht spezialisiert haben, bundesweit von Hamburg, Berlin, Köln, Heidelberg, Mannheim, Braunschweig, Leipzig und München in Kontakt um Verteidigungsstrategien zu reflektieren und zu erarbeiten, damit seine Mandanten die bestmögliche Verteidigung erhalten.

 

Er ist seit 2015 Fachanwalt für Strafrecht und hält diverse Fortbildungen unter anderem bei verschiedenen Rechtsanwaltskammern in Deutschland.

Unsere Leistungen

 

  • 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
  • Tagungsgetränke
  • Arbeitsunterlagen (PDF)
  • Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
  • Bestätigung über Durchführung der Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO neue Fassung

Wichtiger Hinweis

 

Die Anerkennung der Vortragsstunden obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.

Seminargebühren

 

580,00 Euro zzgl. MwSt. (690,20 Euro brutto) regulär

500,00 Euro zzgl. MwSt. (595,00 Euro brutto) für Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.