Seminar IT-Recht 2022
- 20. bis 22. Juni 2022 in Port de Pollença/Mallorca
- Fortbildungsseminar gem. § 15 FAO
- 10 Zeitstunden
- Optional Lernerfolgskontrolle zur Erreichung zusätzlicher 5 Zeitstunden im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO n.F. ohne Zusatzkosten
Achtung! Wir hoffen natürlich sehr, dass die Veranstaltung stattfinden kann, sehen der Sache aber auch realistisch entgegen. Für den Fall, dass die Veranstaltung wegen Corona nicht stattfinden kann, entfallen natürlich die Kosten für die Veranstaltung. Eine Online-Veranstaltung und/oder eine hybride Veranstaltung ergibt bei „Segeln und Recht“ natürlich wenig Sinn… 🙂
Termine und Vortragszeiten
- 20.06.2022 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 21.06.2022 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
- 22.06.2022 09:00 bis 13:00 Uhr inklusive Pause
Themen und Referenten (vorläufig, Änderungen vorbehalten)
Open Source-Software und Quellcode aus dem Internet in der Beratungspraxis
Dr. Falk W. Müller
Gibt es heute tatsächlich noch ein IT-Projekt, das ohne Open Source-Software auskommt? Doch wann darf Open Source-Software genutzt, wann muss der damit zusammenhängende Source Code ebenfalls veröffentlicht werden? Was ist der konkrete Inhalt und der Zusammenhang der Vielzahl an Lizenzen und welche Feinheiten gilt es zu beachten? Wer haftet für die eingebundene Software? Und wer kennt das nicht: In Stack Overflow steht die Lösung für ein IT-Problem, also wird das Codebeispiel in den Source Code eingefügt – nur, ist das eigentlich erlaubt? Was heißt es aus rechtlicher Sicht, zu Open Source-Software beizutragen („Contribution“)?
Der Vortrag gibt einen detaillierten Einblick in die Thematik mit rechtlichen wie auch technischen Hintergründen zu den geläufigen Open Source-Lizenzen, Fragen in der Haftung, sowie in lizenz- und urheberrechtliche Fragestellungen.
Er gibt die entscheidenden Hinweise für den gekonnten Umgang in der Beratungspraxis mit genau den Hilfestellungen, die Techniker und deren Unternehmen tatsächlich benötigen. Der Vortrag gibt auch Einblick in die prozessuale Einbindung von Open Source-Software in den Entwickler- und Unternehmensalltag in Build-Pipelines mit Lösungen wie Blackduck, WhiteSource & Co. Außerdem werden Open Chain und Oracle vs. Google beleuchtet.
Dr. Falk W. Müller
In Falks Brust schlagen zwei Herzen: Seit über 25 Jahren arbeitet er als Softwareentwickler und Consultant in der Webentwicklung und verfügt damit über profunde IT-Erfahrung. Zugleich berät er als Rechtsanwalt in agilen Projekten, bei Open Source, Datenschutz, KI, Prozessualisierung und Vertragsgestaltung. Falk ist kein Paragraphenreiter – er erklärt „Recht“ verständlich und unterhaltsam mit ständigem Bezug zur echten IT-Praxis und ist regelmäßiger Speaker auf Konferenzen. Er hält außerdem einen Lehrauftrag an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Datenschutzrechtliche Best Practice für den Einsatz von Microsoft 365
Dr. Viktoria Lehner, LL.M.
Nicht erst seit der Schrems II-Entscheidung äußern sich Aufsichtsbehörden kritisch zu den Produkten von Microsoft. Dabei sind Dienste wie Microsoft Teams, Outlook oder Word aus dem Alltag vieler Unternehmen faktisch nicht mehr wegzudenken, ob in SaaS-Form oder als installierte Anwendung. Entsprechend groß ist der Beratungsbedarf bei den Unternehmen. Eine Versachlichung der teils emotional und politisch geführten Diskussion rund um den Einsatz von US-Dienstleistern wie Microsoft ist zwingend notwendig. Hierzu sollen den Teilnehmern die wesentlichen datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei dem Einsatz von Microsoft 365 vorgestellt werden:
- Von AzureAD bis Teams – das Zusammenspiel der Microsoft 365-Dienste
- Datenminimierung trotz Hyperscaling? – von Diagnosedaten, dienstgenerierten Daten und vielen mehr
- Microsoft‘s „Data Protection Addendum“ (DPA) im Lichte von Art. 28 DSGVO
- Datenverarbeitungen zu eigenen Zwecken von Microsoft
- In English, please: Im Dschungel der technischen Dokumentation von Microsoft
- TIA und PIA – Durchführung von Transfer und Privacy Impact Assessments nach dem Risk-based Approach
- Ein Fall für den Betriebsrat – Analyse von Beschäftigtendaten mit Microsoft Viva Insights
- DSGVO-konforme Konfiguration: Live-Führung durch das Microsoft 365 Admin Center
- Umgang mit kontinuierlichen Updates – Microsoft 365 als Evergreen IT
Dr. Viktoria Lehner, LL.M.
Dr. Viktoria Lehner ist Fachanwältin für IT-Recht bei der Sozietät Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB in Düsseldorf und Wirtschaftsinformatikerin. Sie ist auf das IT- und Datenschutzrecht sowie Telekommunikations- und Energierecht spezialisiert. Sie hält einen Lehrauftrag für IT- und Medienrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in Düsseldorf und ist Mitglied der Gesellschaft für Informatik (GI) und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).
Cyberrisiken für Anwälte
Dr. Marc Maisch
Cybercrime ist längst in der Anwaltschaft angekommen. Als Hüter der Mandatsgeheimnisse sind Rechtsanwälte immer mehr ins Visier der Cyberkriminellen gerückt. Während Unternehmen ihre IT zur Festung ausbauen, sieht es in der Anwaltskanzlei häufig anders aus. Viele Rechtsanwälte unterschätzen die Cyberrisiken, die jeden Tag in existenzgefährdenden (Reputations-) Schaden umschlagen können, sobald ein System infiziert ist.
Nach einem kurzen Überblick über aktuelle Trends in der Internetkriminalität, gibt der Referent Einblicke in das Darknet und seine Strukturen. Der Fokus des Seminars ist auf die Erläuterung von gängigen Angriffen und Fallstricken der IT-Sicherheit von Anwaltskanzleien gerichtet. Anhand von echten Fällen aus der Mandatspraxis des Referenten, Screenshots und Lösungsmaßnahmen (zum Nachmachen!) werden die Gefährdungslagen Schritt für Schritt erläutert.
- Cybercrime Trends 2022
- Anwaltskanzleien im Fadenkreuz der Angreifer
- Prolog: Wie agieren die Täter im Darknet?
- E-Mail-Sicherheit: Trojaner-Angriffe erkennen & Selbstschutz richtig umsetzen
- Identitätsdiebstahl: „Das ist ja einfach!“
- Phishing und CEO-Betrug: Wenn ein Vermögensschaden nur einen Mausklick entfernt ist
- Cybercrime-Versicherungen für Anwälte: Ja, nein, vielleicht?!
- Checkliste IT-Sicherheit: Schutzmaßnahmen für jede Anwaltskanzlei
- Epilog, FAQ & Goodbye
Dr. Marc Maisch
Herr Dr. Maisch ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Seit er in den 90igern die erste HTML-Internetseite für sein Gymnasium programmierte und (zu längst verjährter Zeit) seinen Lehrern Trojaner per ICQ schickte, wusste er, dass er später mal „was mit Internet“ machen wollte. Er studierte Jura mit Schwerpunkt Internetrecht an der Uni Passau und wurde dort später im Datenschutzrecht promoviert.
Heute berät Herr Dr. Maisch zu allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts und ist auf die Ermittlung und Prävention von Cybercrime spezialisiert (www.datenklau-hilfe.de). Er ist als Dozent für IT-Recht in der Anwaltsfortbildung des Münchner Anwaltvereins e.V., Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft in Zürich und bundesweit als Keynote Speaker tätig.
Bereits seit 2015 bewährt: Optional Lernerfolgskontrolle zur Erreichung zusätzlicher 5 Zeitstunden im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO n.F. ohne Zusatzkosten
Rechtlicher Hintergrund
Seit dem Jahre 2015 müssen gemäß der neuen Fassung des § 15 FAO 15 Zeitstunden Fachanwaltsfortbildung nachgewiesen werden. § 15 Abs. 4 FAO eröffnet dabei die Möglichkeit, bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums durchzuführen, sofern eine Lernerfolgskontrolle stattfindet. Die Satzungsversammlung hatte dabei eine Online-Fortbildung nach folgendem Muster vor Augen: „Bei der Online-Fortbildung erhalten die Teilnehmenden Newsletter für das entsprechende Fachgebiet, in denen aktuelle und fortbildungsrelevante Rechtsprechung sowie Aufsätze, Gesetzgebungshinweise und Praxishinweise zusammengefasst werden. Die Lernerfolgskontrolle findet durch die Teilnahme an einem an den Lerninhalten anknüpfenden Prüfungsmodul statt und wird gesondert bescheinigt.“ (SV-Mat. 28/2013, Begründung des Vorschlags für eine Änderung des § 15 FAO (Fortbildung)).
Kooperation mit Telemedicus
Unser Kooperationspartner Telemedicus gibt eben einen solchen Newsletter wöchentlich heraus. Bereits publizierte Ausgaben können in einem Archiv abgerufen werden. Telemedicus hat uns dazu (natürlich ohne Übernahme einer Gewähr) bestätigt: „Unsere Newsletter sind so konzipiert, dass sie den Anforderungen der Satzungsversammlung der BRAK an das Selbststudium im Rahmen des § 15 Abs. 4 FAO n.F. entsprechen. Insbesondere handelt es sich um Newsletter für das entsprechende Fachgebiet, in denen aktuelle und fortbildungsrelevante Rechtsprechung sowie Aufsätze, Gesetzgebungshinweise und Praxishinweise zusammengefasst werden.“ Das sorgfältige Studium der Telemedicus-Newsletter in einem Zeitraum von 6 Monaten nimmt nach unserer Überzeugung wenigstens 5 Zeitstunden in Anspruch.
Lernerfolgskontrolle
Als kostenlose Zusatzoption führen wir, basierend auf den Telemedicus-Newsletters der dem Fortbildungsseminar vorausgegangenen 6 Kalendermonate vor Ort in Mallorca eine schriftliche Lernerfolgskontrolle durch, über die wir eine gesonderte Bescheinigung ausstellen. Seit Einführung im Jahre 2015 wurden die von unseren Teilnehmern eingereichten Nachweise für das Selbststudium und die Lernerfolgskontrolle ausnahmslos anerkannt. Weder wir noch Telemedicus können aber dafür eine Gewähr übernehmen. Nach unserer Rechtsüberzeugung liegt aus den genannten Gründen aber eine Anerkennungsfähigkeit vor.
Unsere Leistungen
- 10 Zeitstunden an drei Tagen Unterricht gem. § 15 FAO
- Optional und ohne Zusatzkosten in Kooperation mit Telemedicus: Durchführung einer Lernerfolgskontrolle auf der Basis des für die Fortbildung im IT-Recht konzipierten Telemedicus-Newsletters (Ausgaben der 6 Kalendermonate vor der Veranstaltung) zur Erreichung weiterer 5 Zeitstunden im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO neue Fassung (ohne Gewähr)
- Tagungsgetränke
- Arbeitsunterlagen (PDF)
- Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO
- Bestätigung über Durchführung der Lernerfolgskontrolle nach § 15 Abs. 4 FAO neue Fassung
Wichtiger Hinweis
Sowohl die Anerkennung der Vortragsstunden als auch die Anerkennung der Zeitstunden für das Selbststudium obliegen ausschließlich der Beurteilung der zuständigen Rechtsanwaltskammern. Bislang wurde keiner Fortbildungsbescheinigung von SEGELN & RECHT die Anerkennung versagt.
Seminargebühren
520,00 Euro zzgl. MwSt. (618,80 Euro brutto) regulär 450,00 Euro zzgl. MwSt. (535,50 Euro brutto) für Mitglieder der DAVIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltsverein) sowie Junganwälte (bis maximal zwei Jahre nach Zulassung zur Anwaltschaft) Das Seminar findet in jedem Fall statt. Eine Mindestteilnehmerzahl gibt es nicht.